Conditions générales
Remarque : seule la version allemande de cette page fait foi juridiquement.
the Hof – Apartments
Michael Moser, Kirchhöf 13, 79215 Biederbach
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Apartments „the Hof“, Kirchhöf 13, 79215 Biederbach (Nachfolgend „the Hof“ genannt.) Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch „the Hof“ zustande. Macht „the Hof“ dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots „the Hof“ durch den Kunden zustande. Die Buchung der Zimmer / Apartment soll in Textform bestätigt werden.
- Vertragspartner sind „the Hof“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, Haftet der Kunde dem „the Hof“ gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern „the Hof“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche des Kunden bzw. Dritten gegen „the Hof“ verjähren grundsätzlich 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche gegen „the Hof“ verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht …..
- bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des „the Hof“ - auch seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- bei fahrlässig verursachten Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- „the Hof“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer / Apartments bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer-, Apartment-Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des „the Hof“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des „the Hof“ an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung ober Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
- „the Hof“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer / Apartments, der Leistung des „the Hof“ oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer / Apartments oder für die sonstigen Leistungen des „the Hof“ erhöht.
- Rechnungen des „the Hof“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der „the Hof“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der „the Hof“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann „the Hof“ im Verzugsfalle eine Gebühr von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem „the Hof“ bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des „the Hof“ (No Show)
- Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde zum Ersatz des „the Hof“ entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch „the Hof“ bis zum 10.Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung.
- vom 9. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag des Mietbeginns 50 % des Gesamtpreises
V. Rücktritt „the Hof“
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist „the Hof“ in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern / Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage „the Hof“ innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist „the Hof“ zum Rücktritt berechtigt.
- „the Hof“ ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten, insbesondere falls …
- Höhere Gewalt oder andere vom „the Hof“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden, der Zahlungsunfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
- „the Hof“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „the Hof“ gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich „the Hof“ zuzurechnen ist.
- Bei berechtigtem Rücktritt des „the Hof“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmer-, Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer / Apartments stehen dem Kunden frühestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer / Apartments spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann „the Hof“ im Falle einer verspäteten Räumung des für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 17:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass „the Hof“ kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung „the Hof“
- Bei verursachten Schäden haftet „the Hof“ bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet „the Hof“ und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des „the Hof“ auftreten, wird „the Hof“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden oder Mängel „the Hof“ unverzüglich mitzuteilen.
- Für eingebrachte Sachen haftet „the Hof“ gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
- Sofern der Gast Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder sonstige Sachen einzubringen wünscht, wird eine Aufbewahrung im Zimmersafe grundsätzlich empfohlen.
- Sofern dem Kunden ein Stellplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück „the Hof“ abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet „the Hof“ nur entsprechend VII. Ziffer 2.
- Weckaufträge werden von „the Hof“ mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. „the Hof“ übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist 79215 Biederbach.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz „the Hof“.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2020